Kosten und Finanzierung
Was kostet eine LRS-Förderung – und wer zahlt sie?

Die kurze Antwort: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die LRS-Förderung in aller Regel nicht. Maßnahmen bei Lese- und Rechtschreibschwäche und sonstigen isolierten Lernstörungen sind in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Es gibt aber drei realistische Wege: die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII über das Jugendamt, die Selbstzahlung – und die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung. Dieser Beitrag erklärt alle drei und zeigt Ihnen, worauf es dabei ankommt.
Warum die Krankenkasse nicht zahlt
Das ist für viele Eltern der frustrierendste Punkt: Die Lese- und Rechtschreibstörung ist eine anerkannte Diagnose im ICD – dem international gültigen Klassifikationssystem für Krankheiten. Trotzdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Förderung nicht. Was die Begriffe im Einzelnen bedeuten, erklärt der Beitrag LRS – was ist das?.
Der Grund liegt im System der Heilmittelversorgung. Heilmittel sind ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen wie Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie. Was verordnet werden darf, regelt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. In deren Anlage 1 sind die geprüften, nicht verordnungsfähigen Heilmittel aufgeführt – und dort finden sich Maßnahmen bei Lese- und Rechtschreibschwäche und sonstigen isolierten Lernstörungen.
Das gilt unabhängig davon, welche Zusatzqualifikation eine Fachkraft mitbringt. Auch eine Logopädin oder Ergotherapeutin mit lerntherapeutischer Weiterbildung darf eine LRS-Förderung nicht über ein Rezept abrechnen.
Was die Kasse dagegen sehr wohl übernimmt
- Die Diagnostik. Die Abklärung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen oder -psychotherapeutischen Praxis sowie im Sozialpädiatrischen Zentrum ist in der Regel eine Kassenleistung.
- Seh- und Hörabklärung. Beide gehören zur Ausschlussdiagnostik und werden regulär abgerechnet.
- Die Behandlung von Begleitstörungen. Entwickelt Ihr Kind infolge der schulischen Belastung eine Angststörung oder eine depressive Symptomatik, ist deren Behandlung eine Kassenleistung. Bei etwa 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Lesestörung entwickelt sich eine Angststörung (Galuschka & Schulte-Körne, 2016).
- Sprachtherapie bei eigener Indikation. Liegt zusätzlich eine Sprachentwicklungsstörung vor, kann diese verordnungsfähig sein – die LRS-Förderung ersetzt sie aber nicht und umgekehrt.
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie setzt sich seit Jahren dafür ein, die Legasthenie- und Dyskalkulietherapie in die Heilmittel-Richtlinie aufzunehmen. Bis dahin bleibt es bei der aktuellen Lage.
Weg 1: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Das ist der wichtigste Weg zu einer Kostenübernahme – und zugleich der, bei dem die meisten Missverständnisse entstehen.
Zwei Voraussetzungen, nicht eine
Für einen Anspruch müssen beide Bedingungen erfüllt sein:
- Die seelische Gesundheit weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab.
- Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist dadurch beeinträchtigt – oder eine solche Beeinträchtigung ist zu erwarten.
Das ist der entscheidende Punkt: Eine Diagnose allein reicht nicht. Es muss zusätzlich dargelegt werden, dass Ihr Kind wegen der Lese-Rechtschreibstörung in der Teilhabe eingeschränkt ist – etwa durch drohendes Schulversagen, sozialen Rückzug, massive Vermeidung oder eine sich abzeichnende Fehlentwicklung der Schullaufbahn.
Wer die Stellungnahme abgeben darf
Das Jugendamt muss zur Klärung eine Stellungnahme einholen – und zwar von einem gesetzlich abschließend bestimmten Personenkreis:
- einer Ärztin oder einem Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
- einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise einem entsprechenden Psychotherapeuten oder einem Psychotherapeuten mit Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen,
- einer Ärztin, einem Arzt oder einer psychologischen Psychotherapeutin mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
Die Stellungnahme ist auf Grundlage der ICD in der vom BfArM herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen und muss darlegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat.
Was Sie selbst zahlen müssen
Hier gibt es eine gute Nachricht, die häufig untergeht: Kostenbeiträge werden nach § 91 SGB VIII nur zu vollstationären und teilstationären Leistungen erhoben. Eine ambulante Lerntherapie – also die übliche Form, bei der Ihr Kind ein- bis zweimal pro Woche zur Förderung kommt und zu Hause wohnt – fällt nicht darunter.
Für ambulante Hilfen werden also grundsätzlich keine einkommensabhängigen Kostenbeiträge erhoben. Allgemein gehaltene Formulierungen auf Behördenseiten („möglicherweise Kostenbeteiligung“) beziehen sich in der Regel auf die stationären und teilstationären Hilfeformen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Diagnostik bei einer der oben genannten Stellen durchführen lassen.
- Antrag beim Jugendamt stellen – formlos und schriftlich genügt zunächst. Wichtig ist das Datum: Leistungen werden in der Regel erst ab Antragstellung gewährt.
- Beratungsgespräch im Jugendamt. Dort wird geklärt, ob Eingliederungshilfe grundsätzlich in Betracht kommt.
- Stellungnahme wird vom Jugendamt eingeholt.
- Hilfeplangespräch: Es wird festgelegt, welche Hilfe geeignet und notwendig ist.
- Bewilligung – meist befristet, mit anschließender Überprüfung.
Ein wichtiger Hinweis zum Anbieter: Nicht jede lerntherapeutische Praxis rechnet mit dem Jugendamt ab. Klären Sie früh, ob Ihre Wunschpraxis vom zuständigen Jugendamt anerkannt ist und mit welcher Qualifikation. Anerkannte Weiterbildungszertifikate wie „Dyslexietherapeutin/Dyslexietherapeut nach BVL“ oder „Integrative Lerntherapeutin/Integrativer Lerntherapeut FiL“ spielen dabei eine Rolle – die Berufsbezeichnung selbst ist nämlich nicht geschützt.
Mehr dazu: Lerntherapie oder Nachhilfe – was braucht mein Kind?
Unterstützung, die viele nicht kennen: der Verfahrenslotse
Seit dem 1. Januar 2024 haben Familien nach § 10b SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen. Diese begleiten kostenlos und unabhängig durch das Antragsverfahren – von der Frage, welche Ansprüche überhaupt bestehen, bis zum Ausfüllen der Formulare.
Wenn Ihnen das Verfahren unübersichtlich vorkommt: Das ist die Stelle, bei der Sie anfangen sollten. Für Familien aus Heddesheim ist das Jugendamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Die regionalen Anlaufstellen im Überblick: LRS im Rhein-Neckar-Kreis: Anlaufstellen für Eltern
Weg 2: Selbstzahlung – und wie Sie Angebote vergleichen
In vielen Fällen zahlen Familien die Förderung selbst, weil die Voraussetzungen des § 35a nicht erfüllt sind oder weil sie nicht auf den Ausgang des Verfahrens warten wollen.
Warum wir hier keine Durchschnittspreise nennen
Belastbare, bundesweit gültige Zahlen zu den Kosten einer LRS-Förderung gibt es nicht. Die Preise hängen von Qualifikation, Region, Setting und Umfang ab und werden von jeder Praxis eigenständig festgelegt. Zahlenangaben, die im Netz kursieren, sind deshalb bestenfalls Momentaufnahmen einzelner Anbieter. Aussagekräftiger ist die Frage, was in einem Angebot enthalten ist.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
- Eingangsdiagnostik und Lernstandserhebung – einmalig zu Beginn
- Die Fördersitzungen selbst – meist wöchentlich, 45 bis 60 Minuten
- Elterngespräche – ob und wie häufig sie enthalten sind, unterscheidet sich stark
- Zusammenarbeit mit der Schule – Telefonate, Stellungnahmen, Teilnahme an Gesprächen
- Verlaufsdiagnostik – die regelmäßige Überprüfung des Fortschritts
- Material – ob es im Preis enthalten ist oder zusätzlich berechnet wird
Sieben Fragen, die Sie vor Vertragsabschluss stellen sollten
- Was genau ist im Stundensatz enthalten – und was kostet extra?
- Wie häufig sind Elterngespräche vorgesehen, und werden sie berechnet?
- Wie oft und mit welchen Verfahren überprüfen Sie den Fortschritt?
- Welche Kündigungsfrist gilt, und gibt es eine Mindestlaufzeit?
- Wie werden Ausfallstunden bei Krankheit oder in den Ferien gehandhabt?
- Rechnen Sie mit dem Jugendamt ab, falls ein Antrag bewilligt wird?
- Bekomme ich ein schriftliches Angebot mit allen Positionen?
Weg 3: Steuerlich geltend machen
Aufwendungen für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibstörung können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abgezogen werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nachgewiesen wird. Das hat die Finanzverwaltung unter anderem in einer Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 10. Oktober 2016 ausdrücklich festgehalten.
Was Sie dabei beachten müssen
Nicht nur die Krankheit, auch die Notwendigkeit muss bestätigt werden. Ein Attest, das lediglich die Diagnose bescheinigt, reicht nicht. Es muss hervorgehen, dass die konkrete Behandlung medizinisch indiziert ist.
In bestimmten Fällen brauchen Sie einen qualifizierten Nachweis. Nach § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStDV ist ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes erforderlich bei
- psychotherapeutischer Behandlung,
- medizinisch erforderlicher auswärtiger Unterbringung,
- wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden.
Dieser Nachweis muss vor Beginn der Maßnahme ausgestellt worden sein – nachträglich wird er nicht anerkannt. In allen übrigen Fällen genügt der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit auf andere Weise, etwa durch eine ärztliche Bestätigung.
Der dritte Punkt hat es in sich: Als wissenschaftlich nicht anerkannt gelten unter anderem alternativmedizinische Methoden wie Homöopathie, Akupressur, Osteopathie und Kinesiologie. Wer eine Förderung mit solchen Elementen wählt, braucht also zwingend den qualifizierten Nachweis vor Behandlungsbeginn – und für genau diese Verfahren konnte die Fachleitlinie keine Wirksamkeit bei LRS belegen. Ein weiterer Grund, auf methodisch saubere Angebote zu achten.
Die zumutbare Belastung. Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst aus, wenn sie einen individuell berechneten Eigenanteil übersteigen. Dieser hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Ob sich der Abzug in Ihrem Fall lohnt, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen.
Weitere Möglichkeiten
- Private Krankenversicherung und Beihilfe. Die Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif; eine Anfrage vorab lohnt sich.
- Bildungs- und Teilhabepaket. Familien mit Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen können eine ergänzende Lernförderung erhalten (§ 28 SGB II). Ob und in welchem Umfang lerntherapeutische Angebote darunterfallen, entscheidet der zuständige Träger vor Ort.
- Stiftungen und Fördervereine. Manche Kommunen, Schulfördervereine oder Stiftungen unterstützen im Einzelfall. Fragen lohnt sich – auch bei der Schulsozialarbeit.
- Schulische Maßnahmen kosten nichts. Nachteilsausgleich und Notenschutz sind kostenfrei und unabhängig von jeder Kostenübernahme. Schöpfen Sie diesen Weg auf jeden Fall aus: Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS in Baden-Württemberg
Wenn der Antrag abgelehnt wird
- Begründung anfordern. Sie haben Anspruch auf einen schriftlichen, begründeten Bescheid.
- Frist beachten. Gegen den Bescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
- Prüfen, woran es lag. Häufig scheitert es nicht an der Diagnose, sondern an der Darstellung der Teilhabebeeinträchtigung. Ergänzende Unterlagen aus der Schule können hier entscheidend sein.
- Verfahrenslotsen einschalten. Ihre Unterstützung ist kostenlos und unabhängig.
- Rechtsberatung erwägen. Bei anhaltenden Auseinandersetzungen ist anwaltlicher Rat sinnvoll; der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg berät Eltern ebenfalls.
Was Sie zuerst tun sollten
Wenn Sie ganz am Anfang stehen, ist diese Reihenfolge sinnvoll:
- Schulische Möglichkeiten ausschöpfen – kostet nichts und beginnt sofort.
- Diagnostik in die Wege leiten – bei einer Stelle, deren Stellungnahme später auch für das Jugendamt taugt.
- Antrag beim Jugendamt stellen, sobald der Befund vorliegt – wegen des Antragsdatums nicht zu lange warten.
- Parallel klären, was eine Selbstzahlung bedeuten würde, damit die Förderung nicht am Verfahren scheitert.
Ein offenes Gespräch über Kosten
In meiner Lerntherapie in Heddesheim bekommen Sie vor Beginn ein schriftliches Angebot, in dem steht, was enthalten ist und was nicht. Wenn eine Kostenübernahme über das Jugendamt infrage kommt, bespreche ich mit Ihnen, welche Unterlagen Sie dafür brauchen und in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen.
Auch die Frage, ob eine Lerntherapie in Ihrem Fall überhaupt der richtige Weg ist, gehört ins erste Gespräch – und ist unabhängig davon, wie es anschließend weitergeht. Erstgespräch vereinbaren
Möchten Sie die Situation Ihres Kindes besprechen?
In einem ruhigen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo Ihr Kind steht.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine LRS-Therapie?
In der Regel nein. Maßnahmen bei Lese- und Rechtschreibschwäche und sonstigen isolierten Lernstörungen sind in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als nicht verordnungsfähig aufgeführt. Die Diagnostik und die Behandlung begleitender psychischer Störungen sind dagegen Kassenleistungen.
Wann zahlt das Jugendamt die Lerntherapie?
Wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Müssen wir uns an den Kosten beteiligen, wenn das Jugendamt zahlt?
Kostenbeiträge werden nach § 91 SGB VIII nur zu vollstationären und teilstationären Leistungen erhoben. Für die ambulante Lerntherapie fallen daher grundsätzlich keine einkommensabhängigen Kostenbeiträge an.
Reicht das Gutachten der schulpsychologischen Beratungsstelle für das Jugendamt?
Nein. Die Stellungnahme muss von den in § 35a Absatz 1a SGB VIII genannten Fachkräften stammen und auf Grundlage der ICD erstellt werden.
Kann man Lerntherapie von der Steuer absetzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Erforderlich ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Bei psychotherapeutischer Behandlung, auswärtiger Unterbringung oder wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden braucht es zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes – ausgestellt vor Beginn der Maßnahme.
Ab wann gilt die Kostenübernahme?
In der Regel ab Antragstellung. Warten Sie deshalb mit dem formlosen Antrag nicht, bis alle Unterlagen vollständig sind – Sie können sie nachreichen.
Was kostet eine Lerntherapiestunde durchschnittlich?
Verlässliche bundesweite Durchschnittswerte gibt es nicht; die Preise werden von jeder Praxis eigenständig festgelegt und hängen von Qualifikation, Umfang und Setting ab. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben, in dem Diagnostik, Elterngespräche, Schulkontakte und Verlaufsdiagnostik getrennt ausgewiesen sind.
Fachlicher und rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialleistungsberatung dar. Er gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder; Richtlinien, Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern und werden von den zuständigen Stellen unterschiedlich ausgelegt. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt, Ihre Krankenkasse, Ihr Finanzamt oder eine entsprechende Fachberatung.
Quellen und weiterführende Literatur
Rechtsgrundlagen und offizielle Dokumente
- § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Gesetze im Internet
- § 91 SGB VIII – Anwendungsbereich der Kostenbeiträge. Sozialgesetzbuch SGB VIII
- § 28 SGB II – Bedarfe für Bildung und Teilhabe, einschließlich ergänzender Lernförderung. Gesetze im Internet
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) einschließlich Anlage 1 „Nicht verordnungsfähige Heilmittel im Sinne dieser Richtlinie“. g-ba.de
- Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 10.10.2016, Az. S 2284.1.1-18/1 St32, zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen zur Behandlung einer Lese- und Rechtschreibstörung; § 33 EStG in Verbindung mit § 64 EStDV. Zusammenfassung bei Haufe
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen. service-rnk.de
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis: Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII. rhein-neckar-kreis.de
- Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.: Regelungsvorhaben „Übernahme von Kosten der Legasthenie- und Dyskalkulietherapie durch Krankenkassen“, Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages. lobbyregister.bundestag.de
Fachliche Grundlagen
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP): S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung“, AWMF-Registernummer 028-044, Stand 23.04.2015, gültig bis 22.04.2020, derzeit in Überarbeitung. AWMF-Leitlinienregister
- Galuschka, K. & Schulte-Körne, G. (2016): Diagnostik und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung. Deutsches Ärzteblatt International, 113(16), 279–286. doi.org/10.3238/arztebl.2016.0279
- LONDI – Lernstörungen: Onlineplattform für Diagnostik und Intervention (vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Verbundvorhaben): Informationen über Lernstörungen für die Jugendhilfe. londi.de
- Wyschkon, A., Schulz, F., Gallit, F. S., Poltz, N., Kohn, J., Moraske, S., Bondü, R., von Aster, M. & Esser, G. (2018): 5-Jahres-Verlauf der LRS: Stabilität, Geschlechtseffekte, Schriftsprachniveau und Schulerfolg. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, 46(2), 107–122. doi.org/10.1024/1422-4917/a000535
- LRS
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- 35a SGB VIII
- Eltern