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Diagnostik

LRS testen lassen: Ablauf, Diagnostik und Zuständigkeiten

Ina Leitner11 Min. Lesezeit
Kind und Fachperson an einem Tisch mit Testunterlagen während einer Lernstandserhebung

Eine belastbare LRS-Diagnose stellen in Deutschland Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie Ärztinnen, Ärzte und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit besonderer Erfahrung auf diesem Gebiet – häufig auch Sozialpädiatrische Zentren. Eine vollständige Abklärung besteht dabei nie nur aus einem Test, sondern aus mehreren Bausteinen: Anamnese, standardisierten Lese- und Rechtschreibtests, einer Einschätzung der allgemeinen Begabung, dem Ausschluss von Seh- und Hörproblemen sowie der Abklärung möglicher Begleitstörungen.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was dabei tatsächlich passiert, welche Testverfahren fachlich anerkannt sind und wie Sie die richtige Anlaufstelle finden.

Wann ist eine Abklärung sinnvoll?

Eine Diagnostik lohnt sich, wenn die Schwierigkeiten deutlich, andauernd und belastend sind. Das ist typischerweise der Fall, wenn Ihr Kind trotz regelmäßigem Üben über Monate hinweg kaum vorankommt, Lesen und Schreiben zunehmend vermeidet oder erkennbar unter der Situation leidet.

Zuverlässig beurteilen lässt sich das Lesen und Schreiben erst, wenn ein Kind ausreichend Unterricht darin hatte – in der Regel ab dem Ende der ersten oder im Lauf der zweiten Klasse. Die Fachleitlinie ist an dieser Stelle deutlich: Kinder und Jugendliche mit erheblichen Problemen beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens sollen möglichst frühzeitig eine Diagnostik erhalten.

Welche Beobachtungen konkret dafür sprechen, haben wir hier zusammengestellt: LRS erkennen: typische Anzeichen bei Kindern. Was hinter den Begriffen LRS, Legasthenie und Lese-Rechtschreibstörung steckt, erklärt der Beitrag LRS – was ist das?.

Wer darf eine LRS-Diagnose stellen?

AnlaufstelleWas sie leisten kannWas sie nicht leisten kann
Kinder- und JugendarztpraxisErste Einschätzung, Seh- und Hörabklärung veranlassen, ÜberweisungStellt in der Regel keine abschließende LRS-Diagnose
Fachpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapieVollständige Diagnostik, ICD-Diagnose, Stellungnahme für das Jugendamt
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie / psychologische Psychotherapie mit entsprechender ErfahrungVollständige Diagnostik, ICD-Diagnose, Stellungnahme für das Jugendamt
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)Umfassende interdisziplinäre DiagnostikÜberweisung erforderlich, oft lange Wartezeiten
Schulpsychologische BeratungsstelleSchulbezogene Diagnostik und Beratung, Unterstützung der SchuleErstellt keine medizinische Diagnose im Sinne der ICD
Lerntherapeutische PraxisAusführliche Lernstandsdiagnostik, Förderplanung, BeratungDarf keine ICD-Diagnose stellen

Für die Förderung selbst gilt allerdings etwas anderes: Sie soll von Fachleuten durchgeführt werden, die eine fachliche Ausbildung und ausgeprägte Expertise in der Schriftsprachentwicklung mitbringen. Diagnose und Förderung liegen also oft – und völlig regelkonform – in verschiedenen Händen.

Was zu einer vollständigen Diagnostik gehört

Die S3-Leitlinie beschreibt fünf Bausteine. Fehlt einer davon, ist die Abklärung unvollständig.

1. Anamnese und klinische Untersuchung

Erfasst werden der Entwicklungsverlauf, die Familien- und Schulsituation sowie die Auswirkungen der Schwierigkeiten auf die psychische und soziale Entwicklung, die schulische Integration und die Familie. Diese ganzheitliche Betrachtung ist ausdrücklich Teil der Empfehlung – nicht bloß Beiwerk zum Testergebnis.

2. Standardisierte Lese- und Rechtschreibtests

Die Diagnose soll auf psychometrischen Leistungstests beruhen, die Lesegeschwindigkeit, Lesefehler und Leseverständnis sowie die Rechtschreibfehler beim Wort- und/oder Textschreiben messen. Ergänzend kann die freie Textproduktion wichtige Hinweise liefern.

3. Einordnung der allgemeinen Begabung

Eine Intelligenzdiagnostik dient dazu, eine allgemeine Intelligenzminderung als Erklärung auszuschließen – und je nach angewandtem Kriterium auch dazu, das erwartbare Leistungsniveau zu bestimmen.

4. Ausschluss von Seh- und Hörstörungen

Ausgeschlossen werden muss, dass die Symptome Folge unkorrigierter Seh- oder Hörprobleme sind. Zur augenärztlichen und orthoptischen Abklärung gehören unter anderem Sehschärfe, Augenstellung, Beweglichkeit, Konvergenz, Akkommodation, Stereosehen und die Bestimmung der Brechkraft.

Ein einfaches Unterscheidungsmerkmal: Liegt eine okuläre Lesestörung vor, bessert sie sich durch die augenärztliche Behandlung. Eine Lese-Rechtschreibstörung tut das nicht.

Beim Hören gilt ein beidseitiger Hörverlust von mehr als 25 dB auf dem besser hörenden Ohr im Hauptsprachbereich zwischen 500 und 4000 Hz als sprachrelevant, wenn er länger als drei Monate besteht. Gerade wiederkehrende Paukenergüsse werden hier leicht übersehen.

5. Abklärung von Begleitstörungen

Bei etwa 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Lesestörung entwickelt sich eine Angststörung; auch Depressionen und Störungen des Sozialverhaltens treten gehäuft auf (Galuschka & Schulte-Körne, 2016). Ebenfalls häufig sind Aufmerksamkeitsstörungen. Liegen solche Begleitstörungen vor, sollen sie nach den jeweils einschlägigen Leitlinien behandelt werden.

Welche Testverfahren fachlich anerkannt sind

Für die S3-Leitlinie wurden 23 deutschsprachige Verfahren nach den Anforderungen der DIN 33430 überprüft – unter anderem auf theoretische Fundierung, Normstichprobe, Durchführungs- und Auswertungsobjektivität, Retest-Reliabilität und Validität. Nur zehn Verfahren erfüllten alle Kriterien und gingen in die Empfehlung ein:

BereichEmpfohlene Verfahren (Stand der Leitlinie 2015)
Lesen, GrundschuleELFE 1-6, WLLP-R, SLRT II (Lesetest, Klasse 2–4)
Lesen, weiterführende SchuleLGVT-R 5-13, Lesen 6-7, Lesen 8-9
RechtschreibenDERET 1-2+, DERET 3-4+, HSP 1-10, SLRT II (Rechtschreibtest), WRT 1+ bis WRT 4+
Ab Klasse 11RST-ARR – ausdrücklich nur mangels Alternativen empfohlen

Zwei Einordnungen dazu: Diese Liste bildet den Stand der Leitlinie von 2015 ab. Mehrere der genannten Verfahren liegen inzwischen in überarbeiteten Fassungen oder Neunormierungen vor. Fragen Sie in der diagnostizierenden Praxis ruhig nach, welche Version verwendet wird – aktuelle Normen sind bei diesen Tests entscheidend.

Ergänzend können weitere Verfahren und förderdiagnostische Instrumente eingesetzt werden. Sie ersetzen die standardisierten Tests aber nicht.

Warum es keinen anerkannten Vorschultest gibt

Die Leitlinie hat auch 13 Verfahren zur Messung der Vorläuferfähigkeiten des Schriftspracherwerbs geprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: Keines dieser Verfahren erfüllte die genannten Qualitätskriterien. Ein Vorschul-Screening kann Hinweise geben – eine Diagnose oder eine verlässliche Vorhersage leistet es nicht.

Wie die Diagnose zustande kommt

Eine Lese-Rechtschreibstörung, isolierte Lesestörung oder isolierte Rechtschreibstörung sollte festgestellt werden, wenn die Lese- und/oder Rechtschreibleistung deutlich unter dem Niveau liegt, das aufgrund der Altersnorm, der Klassennorm oder der Intelligenz zu erwarten ist, und die Bewältigung der Alltagsanforderungen beeinträchtigt oder gefährdet ist.

Konkret nennt die Leitlinie folgende Schwellen:

  • Die Diskrepanz sollte 1,5 Standardabweichungen betragen.
  • Die Leistung im betroffenen Bereich sollte mindestens unterhalb des Durchschnittsbereichs liegen – also mindestens 1 Standardabweichung unter dem Mittelwert.
  • Wird die Schwierigkeit zusätzlich durch die klinische Untersuchung belegt, kann ein weniger strenger Grenzwert ab 1,0 Standardabweichung herangezogen werden.
  • Wenn möglich soll auf Klassennormen und schulformspezifische Normen zurückgegriffen werden.

Der ungelöste Streit um das IQ-Kriterium

Die Leitlinie empfiehlt, entweder das Kriterium der Alters- beziehungsweise Klassennormdiskrepanz oder das IQ-Diskrepanzkriterium heranzuziehen. Bemerkenswert ist, wie knapp diese Empfehlung zustande kam: Sie erhielt lediglich 59 Prozent mehrheitliche Zustimmung. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie gab ein Sondervotum ab und sprach sich dafür aus, ausschließlich die Alters- oder Klassennormdiskrepanz zu verwenden.

Der Hintergrund: Die für die Leitlinie ausgewerteten Studien fanden zwischen Kindern, die nach dem einen oder dem anderen Kriterium diagnostiziert wurden, keine eindeutigen Unterschiede – weder in neuropsychologischen Daten noch im Störungsverlauf, in der Therapierbarkeit oder in der familiären Häufung. Auch die ICD-11 hält am IQ-Diskrepanzkriterium fest, obwohl es durch die Forschungslage nicht mehr gestützt wird (Schulte-Körne, 2021).

Für Sie heißt das: Welches Kriterium eine Praxis anlegt, kann über die Diagnose entscheiden. Fragen Sie im Zweifel nach, worauf sich die Einschätzung stützt.

Wichtig für kompensierende Kinder

Manche Kinder halten ihre Leistung durch übermäßige Anstrengung, viel Unterstützung, überdurchschnittliche Intelligenz oder ein besonders gutes Gedächtnis im unteren Normbereich – bis die Anforderungen steigen oder Prüfungsbedingungen die Kompensation unmöglich machen. Die Leitlinie hält ausdrücklich fest, dass auch bei diesen Kindern die Diagnose gestellt werden sollte. Ein knapp unauffälliges Testergebnis ist also kein automatisches Ausschlusskriterium.

Was nicht zur Diagnostik gehört

  • Online-Selbsttests und Fragebögen aus dem Internet. Sie können bestenfalls einen Anstoß geben, ersetzen aber keine normierte Testung.
  • Die sogenannte „Winkelfehlsichtigkeit“. Dieses Konzept ist wissenschaftlich nicht anerkannt; eine Prismenbehandlung ist hier nicht angezeigt. Davon zu unterscheiden ist echtes latentes Schielen, das nur in seltenen Fällen Beschwerden macht und behandlungsbedürftig ist.
  • Reine Wahrnehmungstests als alleinige Grundlage. Eine Diagnose stützt sich auf die Lese- und Rechtschreibleistung selbst, nicht auf Hilfsfunktionen.
  • Ein einzelnes Diktat oder eine Deutschnote. Beides ist nicht normiert und lässt keinen Vergleich mit einer Alters- oder Klassennorm zu.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  • Gespräch mit der Schule. Bitten Sie die Klassenlehrkraft um eine Einschätzung des Lernstands im Vergleich zur Klasse und um Kopien von Klassenarbeiten und freien Texten.
  • Vorstellung in der Kinder- und Jugendarztpraxis. Dort werden Seh- und Hörabklärung veranlasst und die Überweisung ausgestellt.
  • Termin in einer diagnostizierenden Praxis oder im SPZ vereinbaren. Rechnen Sie mit Wartezeiten von mehreren Monaten – melden Sie sich früh und gleichzeitig an mehreren Stellen an.
  • Diagnostiktermin. Meist ein bis zwei Sitzungen mit Anamnesegespräch, Lese- und Rechtschreibtests und Begabungsdiagnostik.
  • Befundbesprechung. Sie erhalten einen schriftlichen Befund mit Diagnose, Testwerten und Empfehlungen.
  • Umsetzung. Der Befund geht – mit Ihrer Zustimmung – an die Schule und bildet die Grundlage für Förderung und gegebenenfalls für einen Antrag auf Kostenübernahme.

Was Sie zum Termin mitbringen sollten

  • Kopien von Klassenarbeiten, Diktaten und freien Texten aus den letzten ein bis zwei Jahren
  • die letzten Zeugnisse
  • vorhandene Berichte von Schule, Beratungsstelle oder früheren Fördermaßnahmen
  • Ergebnisse von Seh- und Hörtest
  • eigene Notizen zu Ihren Beobachtungen und zum Übungsaufwand zu Hause

Diagnose und Schule in Baden-Württemberg

Für schulische Fördermaßnahmen brauchen Sie in den ersten Schuljahren keine ärztliche Diagnose. Die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ (Verwaltungsvorschrift vom 8. März 1999, zuletzt geändert am 22. August 2008) knüpft bis Klasse 6 an die schulische Beobachtung an: Wenn die Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben dauerhaft – in der Regel etwa ein halbes Jahr – schlechter als „ausreichend“ bewertet wurden, sind besondere Formen der Leistungsmessung und Leistungsbewertung möglich.

Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Beratungs- oder Sonderpädagoginnen und -pädagogen, schulischen Ansprechpartnern, LRS-Fachberatung oder – in Ausnahmefällen – der örtlich zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle. Außerschulische Stellungnahmen und Gutachten kann die Klassenkonferenz in ihre Entscheidung einbeziehen.

Ab Klasse 7 wird es enger: Ausnahmen sind dann nur noch in besonders begründeten Einzelfällen möglich, etwa wenn ein komplexes Ursachenfeld für einen gestörten Schriftspracherwerb vorliegt oder eine auf medizinischen Gründen beruhende Teilleistungsstörung. Spätestens hier gewinnt ein fachärztlicher Befund erheblich an Gewicht.

Die schulischen Ausgleichsmaßnahmen im Detail behandeln wir in einem eigenen Beitrag: Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS in Baden-Württemberg.

Was die Diagnostik kostet

Die Abklärung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen oder -psychotherapeutischen Praxis sowie im Sozialpädiatrischen Zentrum ist in der Regel eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; eine Überweisung ist meist erforderlich. Anders sieht es bei der anschließenden Förderung aus – diese wird von den Krankenkassen üblicherweise nicht getragen.

Welche Wege der Kostenübernahme es gibt, behandeln wir in einem eigenen Beitrag: Was kostet eine LRS-Förderung – und wer zahlt sie?

Nach dem Befund: Wie geht es weiter?

Ein Befund allein verändert noch nichts. Entscheidend ist, was daraus folgt: eine Förderung, die genau an den Stellen ansetzt, an denen Ihr Kind Schwierigkeiten hat. Die Leitlinie ist hier eindeutig – die Behandlung soll an den Symptomen der Lese- und/oder Rechtschreibstörung ansetzen, also an der Schriftsprache selbst.

In meiner Lerntherapie in Heddesheim schaue ich mir vorhandene Befunde gemeinsam mit Ihnen an, übersetze die Testwerte in konkrete Förderziele und bespreche mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Wenn noch keine Abklärung stattgefunden hat, unterstütze ich Sie dabei, die passende Anlaufstelle zu finden.

Erstgespräch vereinbaren

Möchten Sie die Situation Ihres Kindes besprechen?

In einem ruhigen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo Ihr Kind steht.

Häufige Fragen

Wer testet mein Kind auf LRS?

Eine belastbare Diagnose stellen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie Ärztinnen, Ärzte und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit besonderer Erfahrung auf diesem Gebiet. Auch Sozialpädiatrische Zentren führen die Diagnostik durch.

Kann die Schule eine LRS feststellen?

Die Schule kann einen besonderen Förderbedarf feststellen und daran Fördermaßnahmen sowie – bis Klasse 6 – besondere Formen der Leistungsbewertung knüpfen. Eine medizinische Diagnose im Sinne der ICD stellt sie nicht.

Wie lange dauert eine LRS-Diagnostik?

Die Testung selbst umfasst meist ein bis zwei Termine. Deutlich länger dauert in der Praxis die Wartezeit auf einen Termin – je nach Region mehrere Monate.

Braucht mein Kind einen IQ-Test?

Eine Einschätzung der allgemeinen Begabung gehört dazu, unter anderem um eine Intelligenzminderung als Erklärung auszuschließen. Ob zusätzlich eine IQ-Diskrepanz als Diagnosekriterium herangezogen wird, ist fachlich umstritten und wird von Praxis zu Praxis unterschiedlich gehandhabt.

Was ist, wenn die Testwerte knapp im Normbereich liegen?

Das schließt eine Störung nicht aus. Kinder, die ihr Niveau durch großen Aufwand, viel Unterstützung oder hohe Begabung im unteren Normbereich halten, sollen nach der Leitlinie ebenfalls die Diagnose erhalten. Schildern Sie deshalb unbedingt, wie viel Aufwand hinter den Leistungen steckt.

Gibt es einen verlässlichen LRS-Test für den Kindergarten?

Nein. Von 13 überprüften Verfahren zur Erfassung der Vorläuferfähigkeiten erfüllte keines die Qualitätskriterien der Leitlinie. Beobachtete Risikohinweise rechtfertigen dennoch, aufmerksam zu bleiben und die sprachlichen Grundlagen zu stärken.

Fachlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Diagnostik oder Beratung. Die genannten Kriterien und Testverfahren stammen aus der deutschen S3-Leitlinie zur Lese- und/oder Rechtschreibstörung (AWMF-Registernummer 028-044). Diese Leitlinie ist seit dem 22. April 2020 abgelaufen und befindet sich in Überarbeitung; die Anmeldung der Neufassung wurde am 1. Juli 2025 veröffentlicht. Einzelne Testverfahren liegen inzwischen in neueren Fassungen vor. Die Aussagen zur Rechtslage geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzen keine Rechtsberatung.

Quellen und weiterführende Literatur

Leitlinien und offizielle Dokumente

  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP): S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung“, AWMF-Registernummer 028-044, Stand 23.04.2015, gültig bis 22.04.2020, derzeit in Überarbeitung. AWMF-Leitlinienregister
  • § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Gesetze im Internet
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): ICD-10-GM, Kapitel V, Block F80–F89 (Entwicklungsstörungen). BfArM – ICD-10-GM
  • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 8. März 1999, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008 (K.u.U. 2008, S. 149). Landesrecht Baden-Württemberg
  • Kultusministerkonferenz: Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen. Beschluss vom 04.12.2003 in der Fassung vom 15.11.2007. KMK-Beschluss (PDF)

Wissenschaftliche Arbeiten

  • Galuschka, K. & Schulte-Körne, G. (2016): Diagnostik und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung. Deutsches Ärzteblatt International, 113(16), 279–286. doi.org/10.3238/arztebl.2016.0279
  • Schulte-Körne, G. (2021): Verpasste Chancen: Die neuen diagnostischen Leitlinien zur Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörung der ICD-11. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, 49(6), 463–467. doi.org/10.1024/1422-4917/a000791
  • Fischbach, A., Schuchardt, K., Brandenburg, J., Klesczewski, J., Balke-Melcher, C., Schmidt, C., Büttner, G., Grube, D., Mähler, C. & Hasselhorn, M. (2013): Prävalenz von Lernschwächen und Lernstörungen: Zur Bedeutung der Diagnosekriterien. Lernen und Lernstörungen, 2(2), 65–76. doi.org/10.1024/2235-0977/a000035
  • Carioti, D., Masia, M. F., Travellini, S. & Berlingeri, M. (2021): Orthographic depth and developmental dyslexia: a meta-analytic study. Annals of Dyslexia, 71(3), 399–438. doi.org/10.1007/s11881-021-00226-0
  • Wyschkon, A., Schulz, F., Gallit, F. S., Poltz, N., Kohn, J., Moraske, S., Bondü, R., von Aster, M. & Esser, G. (2018): 5-Jahres-Verlauf der LRS: Stabilität, Geschlechtseffekte, Schriftsprachniveau und Schulerfolg. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, 46(2), 107–122. doi.org/10.1024/1422-4917/a000535
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