Förderung
Lerntherapie oder Nachhilfe – was braucht mein Kind?

Der Unterschied lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Nachhilfe arbeitet am aktuellen Unterrichtsstoff, Lerntherapie an den Grundlagen darunter.
Daraus ergibt sich eine brauchbare Faustregel. Wenn Ihr Kind grundsätzlich lesen und schreiben kann, aber wegen Krankheit, eines Schulwechsels oder eines schwierigen Themas den Anschluss verloren hat, ist Nachhilfe meist die richtige Wahl. Wenn Ihr Kind dagegen seit Jahren übt, ohne voranzukommen, wenn dieselben Wörter immer wieder anders falsch geschrieben werden und wenn Lesen sichtbar Kraft kostet, dann fehlen die Grundlagen – und dafür ist Lerntherapie gemacht.
Dieser Beitrag hilft Ihnen bei der Einordnung und zeigt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten. Was hinter dem Begriff LRS fachlich steckt, erklärt der Beitrag LRS – was ist das?.
Die beiden Angebote im Vergleich
| **Nachhilfe** | **Lerntherapie** | |
|---|---|---|
| Ansatzpunkt | aktueller Unterrichtsstoff | Grundlagen des Lesens und Schreibens |
| Ausgangspunkt | Wo hakt es im aktuellen Thema? | Wo genau steht das Kind im Aufbau der Schriftsprache? |
| Vorgehen | Stoff erklären, Aufgaben üben, auf Arbeiten vorbereiten | individueller Förderplan auf Basis einer Lernstandserhebung |
| Niveau | Klassenstufe | dort, wo die Lücken tatsächlich beginnen – oft mehrere Jahre darunter |
| Emotionale Ebene | in der Regel nicht Teil des Auftrags | ausdrücklich Teil des Konzepts |
| Gruppengröße | häufig Gruppen | Einzelsitzungen oder Kleingruppen |
| Zusammenarbeit | meist auf das Kind beschränkt | Einbezug von Eltern und Schule |
| Kostenübernahme | in der Regel privat | unter bestimmten Voraussetzungen über § 35a SGB VIII möglich |
Wann Nachhilfe die richtige Wahl ist
Nachhilfe ist sinnvoll, wenn die Schwierigkeiten umschrieben und neu sind:
- Ihr Kind hat wegen Krankheit oder eines Schulwechsels ein Thema verpasst.
- Es hat in einem einzelnen Fach Schwierigkeiten, in den anderen aber nicht.
- Die Probleme sind erst seit einem Halbjahr da.
- Ihr Kind versteht die Erklärung, wenn sie noch einmal in Ruhe kommt.
- Es kann Gelerntes anwenden, sobald es die Lücke geschlossen hat.
In diesen Fällen reicht das Aufarbeiten von Stoff – und das ist genau das, wofür Nachhilfe da ist.
Wann Lerntherapie die richtige Wahl ist
Lerntherapie ist angezeigt, wenn die Schwierigkeiten grundlegend und dauerhaft sind:
- Ihr Kind übt regelmäßig, macht aber kaum Fortschritte.
- Dasselbe Wort wird im selben Text mehrfach unterschiedlich falsch geschrieben.
- Lesen ist auffallend langsam und mühsam – auch bei einfachen Texten.
- Die Schwierigkeiten bestehen seit dem Schriftspracherwerb, nicht erst seit einem Halbjahr.
- Sie ziehen sich durch mehrere Fächer, weil überall gelesen werden muss.
- Ihr Kind vermeidet Lesen und Schreiben und leidet erkennbar unter der Situation.
Der letzte Punkt ist entscheidend. Bei einer Lese-Rechtschreibstörung geht es nicht nur um Buchstaben. Eine Metaanalyse mit über 83.000 Teilnehmenden zeigt, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten deutlich häufiger internalisierende Probleme wie Ängstlichkeit, Niedergeschlagenheit oder sozialen Rückzug erleben als Gleichaltrige (Vieira et al., 2024). Ein Angebot, das ausschließlich am Stoff arbeitet, greift hier zu kurz.
Welche Anzeichen im Einzelnen für eine LRS sprechen, lesen Sie hier: LRS erkennen: typische Anzeichen bei Kindern
Warum „einfach mehr üben“ bei LRS oft nicht funktioniert
Der häufigste Ratschlag an Familien lautet: mehr Wörter üben, mehr Diktate schreiben. Genau dieser Weg ist bei einer Lese-Rechtschreibstörung der am wenigsten aussichtsreiche.
Eine Metaanalyse über 34 kontrollierte Studien zeigt, warum: Rechtschreibförderung wirkt dann, wenn sie mit Phonics, mit orthographischen Regeln und mit morphologischer Instruktion arbeitet – also wenn Kinder verstehen, wie unsere Schrift aufgebaut ist. Für Interventionen, die vor allem Auswendiglernstrategien vermitteln, konnte kein bedeutsamer Einfluss bestätigt werden (Galuschka et al., 2020).
Die deutsche S3-Leitlinie formuliert den zugehörigen Grundsatz mit stärkstem Empfehlungsgrad und hundertprozentiger Zustimmung: Die Behandlung soll an den Symptomen der Lese- und/oder Rechtschreibstörung ansetzen – also am Lesen und Schreiben selbst und an den unmittelbar damit verbundenen Prozessen.
Mehr zur Wirksamkeit einzelner Methoden: Was hilft wirklich bei LRS? Wirksame Förderansätze im Überblick
Was Lerntherapie konkret umfasst
Eine fachlich saubere Lerntherapie besteht aus mehreren Bausteinen:
- Lernstandserhebung am Anfang. Wo genau beginnen die Lücken? Welche Fehlerarten treten auf? Was kann Ihr Kind schon sicher?
- Arbeit an der Schriftsprache selbst. Laut-Buchstaben-Zuordnung, Gliederung von Wörtern in Silben, Morpheme und Laute, Aufbau orthographischen Regelwissens.
- Arbeit an Strategien und Selbstwirksamkeit. Kinder mit langer Misserfolgsgeschichte müssen oft erst wieder erleben, dass Anstrengung sich lohnt.
- Einbezug der Familie. Die Leitlinie sieht ausdrücklich vor, dass Familie und soziales Umfeld in die Therapiekonzeption eingebunden werden.
- Zusammenarbeit mit der Schule. Diagnostik und Förderung werden als interdisziplinäre Aufgabe verstanden, an der schulische und außerschulische Fachleute beteiligt sind.
- Regelmäßige Überprüfung. Ob eine Förderung greift, lässt sich nur mit wiederholten Lernstandserhebungen beurteilen.
Einzeln oder in der Gruppe?
Die Leitlinie empfiehlt Fördermaßnahmen in Einzelsitzungen oder in Kleingruppen mit höchstens fünf Personen. Zwischen beiden Formen fanden mehrere Metaanalysen keine bedeutsamen Wirksamkeitsunterschiede. Die Entscheidung soll deshalb vom individuellen Störungsbild und von möglichen Begleitstörungen abhängen – nicht von einer pauschalen Regel.
Übersetzt: Einzelförderung ist nicht automatisch besser. Eine große Nachhilfegruppe ist aber etwas anderes als eine Kleingruppe von drei Kindern mit ähnlichem Förderbedarf.
Wichtig: „Lerntherapeut“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung
Das ist der Punkt, an dem Eltern am ehesten in die Irre geführt werden können. Anders als bei Ärztinnen oder Psychotherapeuten ist die Bezeichnung „Lerntherapeutin“ oder „Lerntherapeut“ in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Theoretisch darf sich jede Person so nennen.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Fachplattform LONDI empfiehlt Eltern und Jugendämtern deshalb, sich an zertifizierten Weiterbildungen zu orientieren. Zwei Standards haben sich etabliert:
- Dyslexietherapeutin beziehungsweise Dyslexietherapeut nach BVL – Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
- Integrative Lerntherapeutin beziehungsweise integrativer Lerntherapeut FiL – Fachverband für integrative Lerntherapie e. V.
Diese Zertifikate sind auch für die Anerkennung durch Jugendämter relevant, wenn eine Kostenübernahme im Raum steht.
Die S3-Leitlinie formuliert die fachliche Anforderung so: Die Intervention soll von Behandelnden durchgeführt werden, die über eine fachliche Ausbildung und ausgeprägte Expertise im Bereich der Schriftsprachentwicklung und ihrer Förderung sowie im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit schulischen Entwicklungsstörungen verfügen.
Sieben Fragen für das Erstgespräch
- Welche Qualifikation haben Sie – und welches Zertifikat liegt ihr zugrunde?
- Wie erheben Sie zu Beginn den Lernstand meines Kindes?
- Mit welcher Methode arbeiten Sie, und warum passt sie zu meinem Kind?
- Wie oft und wie überprüfen Sie den Fortschritt?
- Arbeiten Sie mit der Schule zusammen, und wie sieht das aus?
- Wie werden wir als Eltern eingebunden?
- Was passiert, wenn sich nach einigen Monaten nichts tut?
Kann man beides kombinieren?
Ja – und manchmal ist genau das sinnvoll. Ein Kind mit LRS kann parallel Nachhilfe in Mathematik brauchen, weil dort ein anderes Problem vorliegt. Oder es erhält Lerntherapie für die Schriftsprache und wird in Englisch zusätzlich unterstützt.
Was nicht funktioniert, ist der Versuch, LRS mit mehr Nachhilfe zu lösen. Wenn die Grundlagen fehlen, wiederholt zusätzliche Stoffarbeit nur das, woran Ihr Kind bereits scheitert – mit dem Nebeneffekt, dass Nachmittage und Motivation weiter aufgebraucht werden.
Achten Sie auch auf die Gesamtbelastung. Schule, Förderung, Hausaufgaben und Üben zu Hause summieren sich schnell zu einer Arbeitswoche, die Erwachsene überfordern würde.
Und was macht die Schule?
Parallel zu jeder außerschulischen Förderung sollten die schulischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. In Baden-Württemberg sind das vor allem Nachteilsausgleich und – bis Klasse 6 – die zurückhaltende Gewichtung der Lese- und Rechtschreibleistungen. Beides ist unabhängig davon, ob Ihr Kind Lerntherapie oder Nachhilfe erhält.
Details dazu: Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS in Baden-Württemberg
Was kostet was?
Nachhilfe zahlen Familien in aller Regel selbst. Bei der Lerntherapie gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Weg über die Eingliederungshilfe nach [§ 35a SGB VIII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html). Dafür braucht es eine fachliche Stellungnahme aus dem kinder- und jugendpsychiatrischen beziehungsweise -psychotherapeutischen Bereich sowie eine erkennbare Beeinträchtigung der Teilhabe.
Wie das Verfahren abläuft, behandeln wir in einem eigenen Beitrag: Was kostet eine LRS-Förderung – und wer zahlt sie?
Woher wissen Sie, was Ihr Kind braucht?
Wenn Sie unsicher sind, hilft ein Blick auf drei Fragen:
- Wie lange bestehen die Schwierigkeiten schon? Seit Monaten oder seit dem Schriftspracherwerb?
- Verhält sich der Aufwand zum Ertrag? Wenn viel Üben wenig bringt, spricht das gegen ein reines Stoffproblem.
- Ist nur ein Fach betroffen? Oder alles, wo gelesen und geschrieben wird?
Bleibt Unsicherheit, ist eine Abklärung der nächste sinnvolle Schritt: LRS testen lassen: Ablauf, Diagnostik und Zuständigkeiten
Ein Gespräch, das Klarheit schafft
In meiner Lerntherapie in Heddesheim beginne ich genau mit dieser Frage: Braucht Ihr Kind überhaupt eine Lerntherapie – oder ist etwas anderes der passendere Weg? Im ersten Gespräch schauen wir uns gemeinsam an, was Sie beobachten, was die Schule sagt und welche Unterlagen bereits vorliegen. Manchmal ist das Ergebnis, dass Nachhilfe oder eine gute schulische Förderung ausreicht. Auch das ist ein hilfreiches Ergebnis.
Wer im Rhein-Neckar-Kreis für welchen Schritt zuständig ist, finden Sie hier: LRS im Rhein-Neckar-Kreis: Anlaufstellen für Eltern
Möchten Sie die Situation Ihres Kindes besprechen?
In einem ruhigen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo Ihr Kind steht.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Nachhilfe und Lerntherapie?
Nachhilfe arbeitet am aktuellen Unterrichtsstoff und setzt voraus, dass die Grundlagen vorhanden sind. Lerntherapie setzt eine Ebene tiefer an: bei den Grundlagen des Lesens und Schreibens, ergänzt um die Arbeit an Lernstrategien und Selbstwirksamkeit sowie den Einbezug von Eltern und Schule.
Reicht Nachhilfe bei einer diagnostizierten LRS aus?
In der Regel nicht. Die Fachleitlinie empfiehlt eine Förderung, die direkt an den Symptomen der Lese- und Rechtschreibstörung ansetzt und von entsprechend qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird. Nachhilfe kann ergänzend sinnvoll sein, etwa in einem anderen Fach.
Ist „Lerntherapeut“ ein geschützter Beruf?
Nein. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt. Orientierung bieten anerkannte Weiterbildungszertifikate, etwa „Dyslexietherapeutin/Dyslexietherapeut nach BVL“ oder „Integrative Lerntherapeutin/Integrativer Lerntherapeut FiL“.
Braucht mein Kind für eine Lerntherapie eine Diagnose?
Für die Förderung selbst nicht zwingend. Sobald es aber um eine Kostenübernahme durch das Jugendamt geht, ist eine fachliche Stellungnahme auf Grundlage der ICD erforderlich.
Einzelförderung oder Kleingruppe – was ist besser?
Metaanalysen fanden zwischen Einzelsitzungen und Kleingruppen mit bis zu fünf Personen keine bedeutsamen Wirksamkeitsunterschiede. Entscheidend sind das individuelle Störungsbild und mögliche Begleitstörungen.
Wie lange dauert eine Lerntherapie?
Das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt vom Ausgangsniveau, vom Alter und von der Regelmäßigkeit ab. Seriöse Anbieter nennen deshalb keine festen Zeiträume, sondern überprüfen den Fortschritt regelmäßig und passen die Förderung an.
Fachlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Diagnostik, Beratung oder Behandlung. Die fachlichen Aussagen stützen sich überwiegend auf die deutsche S3-Leitlinie zur Lese- und/oder Rechtschreibstörung (AWMF-Registernummer 028-044). Diese Leitlinie ist seit dem 22. April 2020 abgelaufen und befindet sich in Überarbeitung; die Anmeldung der Neufassung wurde am 1. Juli 2025 veröffentlicht. Ergänzend wurden neuere Metaanalysen herangezogen. Die genannten Zertifikate und Verbände stellen keine abschließende Aufzählung und keine Empfehlung einzelner Anbieter dar.
Quellen und weiterführende Literatur
Leitlinien und Fachinformationen
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP): S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung“, AWMF-Registernummer 028-044, Stand 23.04.2015, gültig bis 22.04.2020, derzeit in Überarbeitung. AWMF-Leitlinienregister
- LONDI – Lernstörungen: Onlineplattform für Diagnostik und Intervention (vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Verbundvorhaben, koordiniert von DIPF Frankfurt und LMU Klinikum München): Informationen über Lernstörungen für die Jugendhilfe. londi.de
- Fachverband für integrative Lerntherapie e. V. (FiL): Berufsbild und Zertifizierung. lerntherapie-fil.de
- Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL): Weiterbildung zur Dyslexietherapeutin bzw. zum Dyslexietherapeuten. bvl-legasthenie.de
- § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Gesetze im Internet
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 8. März 1999, zuletzt geändert am 22.08.2008. Landesrecht Baden-Württemberg
Wissenschaftliche Arbeiten
- Galuschka, K., Görgen, R., Kalmar, J., Haberstroh, S., Schmalz, X. & Schulte-Körne, G. (2020): Effectiveness of Spelling Interventions for Learners With Dyslexia: A Meta-Analysis and Systematic Review. Educational Psychologist, 55(1), 1–20. doi.org/10.1080/00461520.2019.1659794
- Galuschka, K., Ise, E., Krick, K. & Schulte-Körne, G. (2014): Effectiveness of treatment approaches for children and adolescents with reading disabilities: a meta-analysis of randomized controlled trials. PLoS ONE, 9(2), e89900. doi.org/10.1371/journal.pone.0089900
- Galuschka, K. & Schulte-Körne, G. (2016): Diagnostik und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung. Deutsches Ärzteblatt International, 113(16), 279–286. doi.org/10.3238/arztebl.2016.0279
- Ise, E., Engel, R. R. & Schulte-Körne, G. (2012): Was hilft bei der Lese-Rechtschreibstörung? Ergebnisse einer Metaanalyse zur Wirksamkeit deutschsprachiger Förderansätze. Kindheit und Entwicklung, 21(2), 122–136. doi.org/10.1026/0942-5403/a000077
- Vieira, A. P. A., Peng, P., Antoniuk, A., DeVries, J., Rothou, K., Parrila, R. & Georgiou, G. (2024): Internalizing problems in individuals with reading, mathematics and unspecified learning difficulties: a systematic review and meta-analysis. Annals of Dyslexia, 74(1), 4–26. doi.org/10.1007/s11881-023-00294-4
- Wyschkon, A., Schulz, F., Gallit, F. S., Poltz, N., Kohn, J., Moraske, S., Bondü, R., von Aster, M. & Esser, G. (2018): 5-Jahres-Verlauf der LRS: Stabilität, Geschlechtseffekte, Schriftsprachniveau und Schulerfolg. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, 46(2), 107–122. doi.org/10.1024/1422-4917/a000535
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