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Beratung vor Ort

LRS im Rhein-Neckar-Kreis: Anlaufstellen für Eltern in Heddesheim und Umgebung

Ina Leitner11 Min. Lesezeit
Ortsansicht einer Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis mit Feldern im Vordergrund

Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben hat, sind in Baden-Württemberg vier Stellen relevant – und sie sind für ganz unterschiedliche Dinge zuständig: die Schule für Förderung und Ausgleichsmaßnahmen, die schulpsychologische Beratungsstelle für schulbezogene Diagnostik und Beratung, eine kinder- und jugendpsychiatrische oder -psychotherapeutische Praxis für die medizinische Diagnose und das Jugendamt für eine mögliche Kostenübernahme der Förderung.

Für Heddesheim und die übrigen Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises bedeutet das konkret: Schulaufsicht ist das Staatliche Schulamt Mannheim, schulpsychologisch zuständig ist die Beratungsstelle in Heidelberg, und das Jugendamt sitzt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg.

Dieser Beitrag ordnet die Zuständigkeiten und zeigt Ihnen eine sinnvolle Reihenfolge.

Der Weg in vier Schritten

SchrittWoWofür
1Schule vor OrtLernstand einschätzen, schulische Förderung, Nachteilsausgleich
2Schulpsychologische Beratungsstelleschulbezogene Diagnostik, Beratung von Eltern und Schule
3Fachpraxis, Institutsambulanz oder SPZmedizinische Diagnostik nach ICD, Befund für Schule und Jugendamt
4Jugendamt Rhein-Neckar-KreisPrüfung einer Kostenübernahme nach § 35a SGB VIII

Die Schritte 2 und 3 können auch parallel laufen. Wichtig ist vor allem eines: Fangen Sie bei der Schule an. Vieles lässt sich dort klären, ohne dass Sie monatelang auf einen Diagnostiktermin warten müssen.

1. Die Schule: Ihr erster Ansprechpartner

In Heddesheim selbst

Sprechen Sie zuerst mit der Klassenlehrkraft. Bitten Sie um eine Einschätzung, wo Ihr Kind im Lesen und Rechtschreiben im Vergleich zur Klasse steht, und fragen Sie nach der schulischen Förderdokumentation. An vielen Schulen gibt es außerdem eine Beratungslehrkraft, die als erste Anlaufstelle bei Lernschwierigkeiten fungiert.

Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg verpflichtet die Schulen, Fördermaßnahmen zu ergreifen und – bei dauerhaft schwachen Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben – auch besondere Formen der Leistungsbewertung zu prüfen. Über Nachteilsausgleich und Notenschutz entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung.

Alles Wichtige dazu: Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS in Baden-Württemberg

Wenn es an der Schule nicht weitergeht

Für Grundschulen, Werkreal- und Realschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren im Rhein-Neckar-Kreis – und damit auch in Heddesheim – ist das Staatliche Schulamt Mannheim die zuständige Schulaufsicht. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst Mannheim, Heidelberg, den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis.

Besucht Ihr Kind ein Gymnasium oder eine berufliche Schule, liegt die Aufsicht beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Am Schulamt gibt es außerdem eine LRS-Fachberatung, die die Verwaltungsvorschrift ausdrücklich als mögliche Unterstützung der Klassenkonferenz nennt.

2. Die schulpsychologische Beratungsstelle

Für Familien aus dem Rhein-Neckar-Kreis ist die Schulpsychologische Beratungsstelle Heidelberg zuständig; sie gehört zur Regionalstelle Mannheim des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und deckt den Stadtkreis Heidelberg sowie den gesamten Rhein-Neckar-Kreis ab.

Was die Beratungsstelle leistet:

  • schulbezogene Diagnostik und Einschätzung des Lernstands
  • Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften
  • Unterstützung der Schule bei Förderplanung und Ausgleichsmaßnahmen

Was sie nicht leistet: Eine medizinische Diagnose nach ICD stellt sie nicht. Für einen Antrag beim Jugendamt reicht eine schulpsychologische Stellungnahme daher in der Regel nicht aus.

Das Angebot ist kostenfrei, und die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Sie können sich direkt dorthin wenden – ein Umweg über die Schule ist nicht zwingend nötig.

3. Die medizinische Abklärung

Der Einstieg: die Kinder- und Jugendarztpraxis

Beginnen Sie in der kinderärztlichen Praxis vor Ort. Dort werden Seh- und Hörabklärung veranlasst – beides gehört zwingend zur LRS-Diagnostik, weil unkorrigierte Seh- oder Hörprobleme als Ursache ausgeschlossen werden müssen. Von dort erhalten Sie auch die Überweisung.

Wer die Diagnose stellt

Für eine belastbare Diagnose kommen infrage:

Was bei der Diagnostik konkret passiert und welche Testverfahren fachlich anerkannt sind, lesen Sie hier: LRS testen lassen: Ablauf, Diagnostik und Zuständigkeiten

4. Das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis

Die Förderung selbst wird in der Regel nicht von den Krankenkassen getragen. Ein möglicher Weg ist die Eingliederungshilfe nach [§ 35a SGB VIII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html). Zuständig ist für Heddesheim das Jugendamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in der Kurfürsten-Anlage 38–40 in Heidelberg.

So läuft es ab:

  • Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an das Jugendamt; in einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Eingliederungshilfe in Betracht kommt.
  • Das Jugendamt holt eine fachliche Stellungnahme ein – von einer Ärztin oder einem Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, von einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise einem entsprechenden Psychotherapeuten oder von einer Ärztin, einem Arzt oder einer psychologischen Psychotherapeutin mit besonderer Erfahrung auf diesem Gebiet.
  • Die Stellungnahme muss auf Grundlage der ICD in der vom BfArM herausgegebenen deutschen Fassung erstellt werden.
  • Neben der Abweichung der seelischen Gesundheit muss zusätzlich eine Beeinträchtigung der Teilhabe vorliegen oder zu erwarten sein.

Ein Angebot, das viele nicht kennen: Seit dem 1. Januar 2024 haben Familien nach § 10b SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen. Das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis hat diese Stelle eingerichtet. Die Lotsen begleiten kostenlos und unabhängig durch das Antragsverfahren – vom Ausfüllen der Formulare bis zur Übersicht über die nächsten Schritte. Wenn Ihnen das Verfahren unübersichtlich erscheint, ist das der erste Anruf, den Sie tätigen sollten.

Die Kostenfrage behandeln wir ausführlich in einem eigenen Beitrag: Was kostet eine LRS-Förderung – und wer zahlt sie?

Die außerschulische Förderung

Diagnose und Ausgleichsmaßnahmen verändern noch nicht die Lese- und Rechtschreibfähigkeit. Dafür braucht es eine Förderung, die direkt an der Schriftsprache ansetzt.

Woran Sie ein fachlich solides Angebot erkennen:

  • Es beginnt mit einer eigenen Lernstandserhebung, nicht mit einem fertigen Programm.
  • Es arbeitet an Laut-Buchstaben-Zuordnung, Silben- und Morphemgliederung sowie orthographischem Regelwissen.
  • Es überprüft den Fortschritt regelmäßig und dokumentiert ihn nachvollziehbar.
  • Es sucht die Zusammenarbeit mit Eltern und Schule.
  • Es macht keine Heilversprechen und nennt keine garantierten Zeiträume.
  • Es setzt nicht auf Wahrnehmungstrainings, Farbfolien, Prismenbrillen oder Nahrungsergänzungsmittel.

Warum diese Kriterien so wichtig sind, zeigt der Blick in die Forschung: Was hilft wirklich bei LRS? Wirksame Förderansätze im Überblick

Beratung und Interessenvertretung

Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e. V. berät Eltern zu schulrechtlichen Fragen, kommentiert die Verwaltungsvorschrift aus Elternperspektive und vertritt Betroffene gegenüber den Behörden. Gerade bei Konflikten um Nachteilsausgleich und Notenschutz ist das eine hilfreiche Anlaufstelle.

Daneben stehen die Erziehungsberatungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung – vor allem dann, wenn die schulischen Schwierigkeiten die Familie insgesamt belasten.

Was Sie zu jedem Termin mitbringen sollten

  • Kopien von Klassenarbeiten, Diktaten und freien Texten der letzten ein bis zwei Jahre
  • die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre
  • vorhandene Berichte von Schule, Beratungsstelle oder früheren Fördermaßnahmen
  • Ergebnisse von Seh- und Hörtest
  • eigene Notizen: Wie lange dauern die Hausaufgaben? Wie oft gibt es Tränen? Was ist bereits versucht worden?

Diese Unterlagen ersparen Ihnen bei jeder Station Zeit – und sie machen Ihre Beobachtungen für Fachleute nachvollziehbar.

Vier typische Stolpersteine

Zu lange warten. Fördermaßnahmen wirken am stärksten, wenn sie früh beginnen. Wer erst in Klasse 4 aktiv wird, verschenkt die wirksamste Phase. Welche Signale früh auffallen, zeigt der Beitrag LRS erkennen: typische Anzeichen bei Kindern.

Nur mündlich verhandeln. Ein schriftlicher Antrag verpflichtet die Klassenkonferenz zu einer Entscheidung. Ein Flurgespräch nicht.

Auf einen einzigen Termin setzen. Melden Sie sich für die Diagnostik parallel an mehreren Stellen an.

Zuständigkeiten verwechseln. Die schulpsychologische Beratungsstelle stellt keine ICD-Diagnose; eine lerntherapeutische Praxis ebenfalls nicht. Wer eine Stellungnahme für das Jugendamt braucht, muss an die dafür gesetzlich vorgesehenen Fachkräfte. Was die Begriffe fachlich bedeuten, erklärt LRS – was ist das?.

Lerntherapie in Heddesheim

Meine Praxis liegt in Heddesheim – für Familien aus dem nördlichen Rhein-Neckar-Kreis also ohne lange Anfahrt erreichbar. Ich unterstütze Kinder und Jugendliche bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, ordne vorhandene Befunde gemeinsam mit Ihnen ein und begleite Sie, wenn es darum geht, mit der Schule ins Gespräch zu kommen.

Wenn Sie noch am Anfang stehen und nicht wissen, welcher der oben beschriebenen Schritte für Sie gerade der richtige ist, klären wir genau das im ersten Gespräch.

Erstgespräch vereinbaren

Möchten Sie die Situation Ihres Kindes besprechen?

In einem ruhigen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo Ihr Kind steht.

Häufige Fragen

Welches Schulamt ist für Heddesheim zuständig?

Das Staatliche Schulamt Mannheim. Es ist für die Grund-, Werkreal- und Realschulen, die Gemeinschaftsschulen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Mannheim, Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Neckar-Odenwald-Kreis zuständig. Für Gymnasien und berufliche Schulen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.

Welche schulpsychologische Beratungsstelle ist für den Rhein-Neckar-Kreis zuständig?

Die Schulpsychologische Beratungsstelle Heidelberg. Sie betreut den Stadtkreis Heidelberg und den gesamten Rhein-Neckar-Kreis und gehört zur Regionalstelle Mannheim des ZSL.

Wo kann ich mein Kind im Raum Mannheim und Heidelberg auf LRS testen lassen?

Infrage kommen niedergelassene Fachpraxen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, die kinder- und jugendpsychiatrische Institutsambulanz des ZI Mannheim, die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Heidelberg sowie die Sozialpädiatrischen Zentren in Heidelberg und Mannheim. Für die Institutsambulanzen ist in der Regel eine Überweisung erforderlich.

An welches Jugendamt wende ich mich in Heddesheim?

An das Jugendamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Heidelberg. Für Fragen rund um die Eingliederungshilfe stehen dort seit 2024 auch Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen zur Verfügung; ihre Unterstützung ist kostenlos.

Muss ich erst eine Diagnose haben, bevor die Schule etwas unternimmt?

Nein. Bis Klasse 6 knüpft die baden-württembergische Verwaltungsvorschrift an die schulische Leistungsbeobachtung an, nicht an eine ärztliche Diagnose. Ab Klasse 7 gewinnt ein fachärztlicher Befund dagegen erheblich an Gewicht.

Kostet die schulpsychologische Beratung etwas?

Nein. Die Angebote der schulpsychologischen Beratungsstellen sind für Eltern kostenfrei, und die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.

Fachlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung, Diagnostik oder Rechtsberatung. Die genannten Einrichtungen sind eine Auswahl öffentlicher und institutioneller Anlaufstellen und stellen keine vollständige Übersicht und keine Empfehlung einzelner Praxen dar. Zuständigkeiten, Adressen und Angebote können sich ändern – bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben auf den verlinkten offiziellen Seiten. Stand der Angaben ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Quellen und weiterführende Literatur

Zuständige Stellen und Rechtsgrundlagen

  • Staatliches Schulamt Mannheim – zuständige Schulaufsicht für Grund-, Werkreal- und Realschulen, Gemeinschaftsschulen und SBBZ in Mannheim, Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Neckar-Odenwald-Kreis. ma.schulamt-bw.de
  • Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Regionalstelle Mannheim – Schulpsychologische Beratungsstelle Heidelberg für den Stadtkreis Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis. zsl-bw.de
  • Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Jugendamt, Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg. rhein-neckar-kreis.de
  • Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen. service-rnk.de
  • Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII. rhein-neckar-kreis.de
  • § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Gesetze im Internet
  • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 8. März 1999, zuletzt geändert am 22.08.2008. Landesrecht Baden-Württemberg
  • Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Baden-Württemberg e. V. – Beratung und rechtliche Hilfen. legasthenie-lvl-bw.de

Medizinische Anlaufstellen in der Region

  • Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim – Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Institutsambulanz. zi-mannheim.de
  • Universitätsklinikum Heidelberg – Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. klinikum.uni-heidelberg.de
  • Universitätsklinikum Heidelberg – Sozialpädiatrisches Zentrum. klinikum.uni-heidelberg.de
  • Universitätsmedizin Mannheim – Sozialpädiatrisches Zentrum. umm.de

Fachliche Grundlagen

  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP): S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung“, AWMF-Registernummer 028-044, Stand 23.04.2015, gültig bis 22.04.2020, derzeit in Überarbeitung. AWMF-Leitlinienregister
  • Galuschka, K. & Schulte-Körne, G. (2016): Diagnostik und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung. Deutsches Ärzteblatt International, 113(16), 279–286. doi.org/10.3238/arztebl.2016.0279
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